Versicherungsschutz bei Auswanderung
Wollen Sie auswandern? Der Versicherungsschutz für Personen, die ihren Wohnsitz von der Schweiz in ein EU / EFTA Land verlegen, wird durch die bilateralen Verträge geregelt.
Im EU Raum gilt grundsätzlich das Erwerbsortsprinzip und nicht das in der Schweiz gültige Wohnortsprinzip. Das heisst, dass sich Personen dort versichern müssen, wo sie ihren Erwerb oder Erwerbsersatz (Taggeld, Rente etc.) erzielen.
In verschiedenen Ländern besteht für einzelne Personengruppen jedoch ein Wahlrecht. Das heisst Sie können wählen, ob Sie Ihre Krankenversicherung in der Schweiz beibehalten möchten, oder ob Sie sich der Krankenversicherung im Auswanderungsland anschliessen möchten.
Rentenbezüger
Sie können wählen, ob Sie die Krankenversicherung in der Schweiz fortführen oder sich im neuen Land versichern lassen wollen.
Ihre Familienangehörigen können wählen, ob sie die Krankenversicherung in der Schweiz fortführen oder sich im neuen Land versichern lassen wollen.
Sie können sich in der Schweiz oder im Wohnland behandeln lassen.
Studenten
- Wohnsitz in der Schweiz: Wenn Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen Sie weiterhin bei einer schweizerischen Krankenkasse versichert sein. Für Behandlungen im Ausland weisen Sie sich mit der europäischen Krankenversicherungskarte aus, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.
- Wohnsitz im Ausland: Wenn Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im EU / EFTA Staat haben, müssen Sie dort eine Krankenversicherung abschliessen. Dies gilt auch für Ihre Familienangehörigen.
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wenn Sie von einem in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber in einen EU / EFTA Staat entsandt werden, müssen Sie weiterhin bei einer schweizerischen Krankenkasse versichert sein. Dies gilt auch für Ihre Familienangehörigen, sofern diese nicht selbst erwerbstätig sind.
Erwerbstätige
Wenn Sie in ein EU / EFTA Land auswandern, das heisst Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz dorthin verlegen, und wenn Sie keine Rente aus der Schweiz beziehen, so müssen Sie sich einer Krankenversicherung in Ihrem Wohnsitzland anschliessen. Für Rentenbezüger gelten spezielle Bedingungen.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Auslandaufenthalt und Auswanderung: