Gut versichert in die Ferien
Sie planen Ihre nächsten Ferien? Verreisen, den Alltag hinter sich lassen und die grosse weite Welt entdecken? Mit einem guten Versicherungsschutz im Ausland, können Sie die Reise sorglos antreten.
Daran sollten Sie denken, um sich vor ungeplanten finanziellen Überraschungen zu schützen:
Was bezahlt die Grundversicherung der Krankenkasse?
Für notfallmässige, ärztliche Behandlungen im Ausland wird aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung höchstens der doppelte Betrag der Kosten übernommen, die in der Schweiz vergütet würden. Gerade in teuren Ländern wie der USA ist diese Deckung ungenügend.
Beim Bezug von medizinischen Leistungen im EU Raum ist die europäische Versicherungskarte (erhältlich von Ihrer Krankenkasse) erforderlich. Mit dieser Karte haben Sie Anspruch auf die medizinischen Leistungen, wie wenn Sie dort versichert wären. Die Kosten werden in der Regel vom aushelfenden Versicherungsträger des Aufenthaltsstaates übernommen und bei Ihrer Krankenkasse in der Schweiz zurückgefordert. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach den Vorschriften des Aufenthaltslandes und muss in der Regel vor Ort bezahlt werden. Dafür entfällt die Kostenbeteiligung in der Schweiz.
Bei Fehlen der europäischen Versichertenkarte bieten einige Krankenkassen eine Notrufzentrale an, bei der eine provisorische Ersatzbescheinigung angefordert werden kann. Das Formular wird danach direkt und mit allen nötigen Angaben an den Leistungserbringer (Arzt, Spital ...) übermittelt.
Wann ist eine Reiseversicherung sinnvoll?
Mit einer Reiseversicherung können Sie verschiedene Risiken gesamthaft versichern und sich so vor unliebsamen Überraschungen schützen. Beachten Sie die Dauer der Gültigkeit Ihrer Reiseversicherung. Sie sollte unbedingt die ganze Zeit Ihres Auslandaufenthaltes abdecken und muss deshalb vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Verschiedene Krankenkasse haben in der Zusatzversicherung automatisch eine umfassende Reiseversicherung eingeschlossen.
Eine Reiseversicherung sollte folgende Ereignisse abdecken:
- Heilungskosten bei Krankheit und Unfall: Diese sollten unbegrenzt (allenfalls mit Einschränkungen für Zahnbehandlungen) versichert sein.
- Personen-Assistance: Eine Personen-Assistance (Hilfsdienstleistung vor Ort) sollte eingeschlossen sein. Diese sorgt zum Beispiel für die Einweisung in das vor Ort am besten geeignete Spital sowie sprachliche Unterstützung bei einer medizinischen Behandlung; Organisation und Bezahlung von Rettungsaktionen und Krankentransporten, Repatriierung oder Rückreise an den Wohnsitz bzw. das Spital vor Ort; Reisekosten für Begleitpersonen usw.
- Annullierungskosten-Versicherung: Falls Sie die Reise aus wichtigen Gründen (z. B. akute Erkrankung oder Unfall von Ihnen, Mitreisenden oder nahen Verwandten) nicht antreten können, bezahlt diese Versicherung die Annullierungskosten oder allfällige Reisemehrkosten. Vermeiden Sie Doppelversicherungen! Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse, beim TCS oder VCS oder einer andern Reiseversicherung eine solche Deckung schon abgeschlossen und bezahlt haben, können Sie auf diese Versicherung bei Ihrem Reiseveranstalter verzichten.
- Reisegepäck-Versicherung: Sie können Ihr Reisegepäck gegen Verlust (Diebstahl) und Beschädigung (Transportkosten) versichern. Auch hier gilt: Doppelversicherungen vermeiden. In Ihrer Hausratsversicherung ist diese Deckung möglicherweise schon eingeschlossen. Beachten Sie die Versicherungspolice und die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
- Rechtsschutz-Versicherung: Bei rechtlichen Streitigkeiten z. B. mit dem Reiseveranstalter, bei Verkehrsunfällen usw. übernimmt diese Versicherung die Anwaltskosten bis zu einem bestimmten Betrag. Auch hier gilt es, Doppelversicherungen (z.B. bei TCS oder VCS, bei einem Rechtsschutzversicherer, bei einem Berufsverband usw.) zu vermeiden.
Falls Sie nicht schon durch eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse auch im Ausland ausreichend geschützt sind, können Sie eine zeitlich limitierte Reiseversicherung bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Reisebüro abschliessen.