Zwei von drei Gewalthandlungen im Rausch
Alkohol ist bei Körperverletzungen, Raub und häuslicher Gewalt in bis zu zwei Dritteln der Fälle im Spiel. Das ergab eine Studie der Universität Bern, in der Berner Polizeiangestellte befragt wurden.
Die Polizeiangestellten gaben Auskunft über Gewaltvorkommnisse, die während einer konkreten Woche ihrer Dienstzeit vorgefallen waren. Dabei zeigte sich, dass Gewalthandlungen häufig in Verbindung mit Alkoholkonsum begangen werden.
60 Prozent Betrunkene bei Ruhestörungen und Streit
"Über alle Kategorien hinweg betrachtet scheinen die an Gewalthandlungen beteiligten Personen in über 40 Prozent leicht bis sehr betrunken zu sein", stellt Prof. Margit Oswald vom Institut für Psychologie fest. Die höchsten Anteile mit rund 60 Prozent weisen Ruhestörungen oder Streit, Körperverletzung, Nötigung, Tätlichkeiten sowie Raub und häusliche Gewalt auf. Hingegen spielt bei Einbrüchen und aussergewöhnlichen Todesfällen der Alkohol mit einem Anteil von unter fünf Prozent kaum eine Rolle.
Auf dem Land weniger Gewalt unter Alkoholeinfluss als in der Stadt
Auf dem Land sind Gewaltvorkommnisse nicht nur absolut betrachtet seltener als in der Stadt, sondern auch der Anteil der mit dem Alkohol in Verbindung stehenden Vorkommnisse. In den Städten war Alkohol bei der Hälfte der Gewaltvorfälle im Spiel, auf dem Land lag der Anteil bei knapp 30 Prozent.
Junge Täter agieren oft in Gruppen, ältere eher in privaten Räumen
Vorfälle mit Personen unter 24 Jahren zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich eher in Kleingruppen, vor allem nachts während den Wochenenden abspielen. Sie richten sich vergleichsweise oft gegen Objekte. Im Gegensatz dazu finden Gewalttaten Erwachsener unter Alkoholeinfluss eher unter der Woche, in privaten Räumen und am häufigsten zwischen zwei Personen statt.
Im Grad der Betrunkenheit scheinen sich jüngere und ältere Täter hingegen nicht zu unterscheiden. Obwohl Frauen kaum allein Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Alkohol begehen, waren doch in einem Viertel der Fälle Frauen und Männer gleichermassen beteiligt.