Kinder nie unbeaufsichtigt am Wasser spielen lassen

Jährlich ertrinken in der Schweiz fünf bis zehn Kinder im Vorschulalter beim Baden in Swimmingpools, Schwimmteiche oder Plantschbecken. Die bfu ruft die Eltern auf, die Aufsichtspflicht ernst zu nehmen und gibt Tipps. 

  • Kinder an Gewässern müssen beaufsichtigt werden | VitaClic – die GesundheitsplattformMontieren Sie eine Schwimmbadabdeckung, die sich in geschlossenem Zustand nicht verschieben lässt. Entfernen Sie die Einstiegsleitern, wenn sie nicht gebraucht werden.
  • In Planschbecken sollte die Wassertiefe weniger als 20 cm betragen. Grund: Bis zum dritten Lebensjahr kann ein Kind schon bei einer geringen Wassertiefe ertrinken, da seine Halsmuskulatur noch nicht kräftig genug ist, um den relativ schweren Kopf über Wasser zu halten.
  • Zäunen Sie Gärten mit Biotopen und Schwimmbecken ein.
  • Wenn kleine Kinder in der Umgebung wohnen, sollte ein Biotop eine mindestens 1 m breite Flachwasserzone von maximal 20 cm Tiefe aufweisen.
  • Die Wassertiefe in Brunnen sollte nicht mehr als 20 cm betragen. Bei grösseren Tiefen kann ein Gitter unterhalb der Wasseroberfläche montiert werden. Um zu verhindern, dass Kleinkinder in den Brunnen klettern, muss der Brunnenrand mindestens 75 cm über der begehbaren Fläche liegen.
  • Wasserfässer zum Sammeln von Regenwasser können für Kleinkinder zur tödlichen Falle werden, wenn sie kopfvoran hineinfallen. Dagegen hilft eine Schutzabdeckung oder ein Spezialdeckel (Gitterrost/Riffelblech).

 

Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung


Copyright © 2008 online easy ag • ImpressumSicherheitDatenschutzDisclaimerKontaktFragen und Antworten